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eVB-Nummer!!! Was???

Inhaltsverzeichnis

eVB-Nummer sofort online bean­tragen

In nur 3 Schritten online zu Ihrer eVB-Nummer

  • online eVB beantragen – online-evb24.de
  • eVB-Nummer SOFORT ERHALTEN(SMS u. Email)
  • nach Zulassung, Versicherung behalten oder in wenigen Schritten online vergleichen und abschließen

Hier beantragen „online-evb24.de“

Was ist eine eVB-Num­mer?

Ohne Versicherungsbestätigung keine Autozulassung – so ist es einfach manchmal. Wie Autofahrer die elektronische Versicherungsbestätigung eVB bekommen und wann sie die eVB-Nummer benötigen – beantworten wir in diesem Beitrag.

Ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf man(n) in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf die Straße. Zugelassen werden Fahrzeuge daher nur mit einem Versicherungsnachweis. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle einen Nachweis von dem Kfz-Versicherer, dass man(n) das Fahrzeug tatsächlich versichert hat.


Wozu ist eine eVB-Nummer sonst noch da?

Die eVB wird auch benötigt:

  • sollte an dem Auto technische Veränderungen vorgenommen wurden
  • wenn der Fahrzeugführer z.B. in einen anderen Zulassungsbereich umgezogen ist
  • der Halter des Fahrzeugs gewechselt wurde
  • wenn der Halter des Fahrzeugs ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten
  • sollten Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen wollen.

Wer z.B. nur seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, benötigt keine neue eVB-Nummer.

Wo bekomme ich eine eVB-Nummer her?

Autofahrer können Ihre eVB direkt hier bei
evb-online24.de 
anfordern – entweder online oder telefonisch(per SMS).
Die Nummer ist dann anschließend für bis zu drei Monaten gültig.

Was kostet die eVB-Nummer?

Die Versicherungsbestätigung erhalten die Autofahrer völlig kostenlos von uns online-evb24.de.

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Wie sieht so eine eVB-Nummer eigentlich aus?

Die eVB besteht aus 7 Buchstaben und(oder) Ziffern. Die ersten beiden Zeichen sind der Kfz-Versicherung zuzuordnen. Die übrigen 5 Zeichen werden zufällig kombiniert und deklarieren den
Versicherungsnehmer.

Was ist der Vorteil, für den Versicherer, beim eVB-Verfahren?

Das eVB-Verfahren beschleunigt das Zulassungsverfahren immens. Damit können Zulassungsstellen sehr schnell den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs überprüfen. Beim an und abmelden sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.

Noch ein Vorteil des eVB-Verfahrens:
Es schützt Sie und Ihr Fahrzeug vor Missbrauch und Fälschungen im Gegensatz zum alten System mit Doppelkarte. Im internationalen Vergleich, bei unversicherter Fahrzeugen, ist in Deutschland, die Zahl äußerst gering.

Wer betreibt das eVB-Verfahren?

Die GDV Dienstleistungs-GmbH „GDV DL“ ist Betreiber des eVB-Verfahren.
Alle rund 400 Zulassungsbehörden, mehr als 125 Kfz-Versicherer und das Kraftfahrtbundesamt sind an das System angeschlossen.
Jedes Jahr werden durchschnittlich 18Mio. Versicherungsbestätigungen abgerufen.

Das eVB-Verfahren wurde vor über 10 Jahren eingeführt und löste den damals verwendeten Versicherungsnachweis(„Doppelkarte“ bzw. Deckungskarte“) in Papierform ab.

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Wer erleichtert Behördengänge, entlastet gleichzeitig die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung und Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs.
Die Rede ist von der eVB-Nummer. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen!

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Wofür steht eigentlich die Abkürzung „eVB“?

eVB ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die „eVB-Nummer“ wurde im Jahre 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung erstmalig eingeführt. Der Versicherungsgeber war von diesem Zeitpunkt an verpflichtet, die Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde zu übermitteln.
Die Einführung der „eVB“ bedeutete gleichzeitig das Ende des alten Verfahrens und der Versicherungs-Doppelkarte.

Wozu dient diese „eVB-Nummer“?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ihr Kfz der Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Den erst jetzt können Sie ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden.

Was ist die eVB-Nummer?

Diese eVB ist eine siebenstellige alphanumerische Codefolge. Die ersten beiden Zeichen oder Zahlen sind dabei immer dem Versicherer zugeordnet. Die anderen 5 Zeichen werden bei einer Generierung der eVB Nummer zufällig kombiniert.

Die eVB-Nummer enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können so alle Zulassungsstellen über das zugehörige Kraftfahrt-Bundesamt auf die zu Ihrem Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Diese Daten liegen zentral auf dem Server der GDV Dienstleistungs-GmbH, die das „eVB-Verfahren“ seit 2008 betreibt.

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Wozu brauche ich sie?

Die eVB-Nummer benötigen Sie für folgende Vorgänge:

  • die Neuzulassen eines Kfz
  • die Wiederzulassen eines ehemals stillgelegten Kfz
  • die Ummelden Ihres Fahrzeugs auf einen anderen Halter
  • Eine Technische Änderungen am Kfz
  • Die Beantragung eines Kurzkennzeichens (Probefahrt oder Überführungsfahrt)
  • Wechseln Ihres Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk 

Was kostet Sie eine eVB-Nummer?

Das Beantragen Ihrer eVB-Nummer ist völlig kostenlos.
Dies gilt auch, wenn Sie im Gültigkeitszeitraum der von Ihnen beantragten eVB doch kein Auto zulassen.
Das sieht anders aus, wenn Sie ein Fahrzeug angemeldet haben, die Versicherung von der sie Ihre eVB-Nummer erhalten haben danach wieder kündigen.
In diesem Fall zahlen Sie die Versicherung für den Zeitraum des aktiven Versicherungsschutzes

Wie lange dauert es, bis Sie Ihre eVB-Nummer erhalten?

Die Nummer wird Ihnen nach der Beantragung sofort ausgehändigt. Per Sofortauskunft oder auf elektronischem Weg (Email ect.).

Welchen Vorteil habe ich durch eine eVB-Nummer?

Für Sie persönlich ist die eVB-Nummer von Bedeutung denn, sie benötigen weniger zeitlichen Aufwand bei Ihren Behördengängen.
Denn manuelle Überprüfungen und Eingaben gehören der Vergangenheit an.
Im direkten Vergleich zum Vorgängerverfahren mit Doppelkarte in Papierform ist das eVB-Verfahren deutlich sicherer im Bereich Missbrauch und Fälschung.
Daher fällt die Anzahl der nicht versicherten Fahrzeuge in Deutschland mit 0,001 % sogar im internationalen Vergleich sehr niedrig aus.

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Wie und wo kann ich diese eVB-Nummer beantragen?

Ihre eVB-Nummer können Sie einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung. Ihr Versicherer stellt die Nummer dann in kurzer Zeit entweder per Post, per Email oder auch per SMS zur Verfügung. 

Wie lange ist die eVB gültig?

Die Gültigkeitsdauer Ihrer eVB beträgt 730 Tage, also tatsächlich zwei Jahre. Über die eigentliche Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jeder Versicherer jedoch selbst.
Bei den meisten uns bekannten Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und oder sechs Monaten üblich.
Wenn die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet wurde, verfällt diese automatisch.
Eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer ist nur für eine einmalige Verwendung gültig, danach verfällt sie automatisch. 

Darf ich ohne ein Kennzeichen aber mit einer eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?

Nein, Ihr zulassungspflichtiges Fahrzeug darf ohne eine Versicherung nicht im und am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Mit der Ihnen zugeteilten eVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle belegen, dass Sie über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Erst damit erhalten Sie Ihr Kennzeichen. Für die Zulassung Ihres Kfz ist des Weiteren der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung erforderlich.


eVB-Nummer sofort online bean­tragen

In nur 3 Schritten online zu Ihrer eVB-Nummer

  • online eVB beantragen – online-evb24.de
  • eVB-Nummer SOFORT ERHALTEN(SMS u. Email)
  • nach Zulassung, Versicherung behalten oder in wenigen Schritten online vergleichen und abschließen

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Was ist die eVB-Nummer?

eVB ist eine Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ist der siebenstellige, alphanumerische Code, der als Nachweis für einen bestehenden Kfz-Haftpflichtschutz dient und den sie Hier erhalten.

So sieht eine eVB-Nummer aus:

Nach der zweistelligen Versicherungskennung folgt ein fünfstelliger, zufällig generierter Nummerncode.
Die eVB-Nummer besteht in aller Regel aus einer Kombination verschiedener Buchstaben und Zahlen.
Lediglich die Buchstaben „O“ und „I“ werden Sie in der Kfz-Versicherungsnummer nicht finden – die Verwechslungsgefahr mit den Zahlen „0“ und „1“ ist bei weitem zu hoch.


eVB-Nummer sofort online bean­tragen

In nur 3 Schritten online zu Ihrer eVB-Nummer

  • online eVB beantragen – evb-online24.de
  • eVB-Nummer sofort nach Antragstellung erhalten
  • nach Zulassung, Versicherung behalten oder in wenigen Schritten online vergleichen und abschließen

Hier beantragen online-evb24.de


Wo bekomme ich die elek­tro­ni­sche Versi­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer?

Die eVB-Nummer erhalten Sie Hier kostenfrei und von dem Versicherer, bei dem Sie Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Zugestellt wird Ihnen die Nummer per E-Mail oder SMS.

Kommt Ihnen die Nummer bekannt vor, aber unter einem anderen Namen?
Früher wurde die Versicherungs­bestätigung als sogenannte Doppelkarte ausgestellt.
Die Papierform hat jedoch ausgedient und musste der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer weichen.


Wann wird die eVB-Nummer denn benö­tigt?


Die eVB-Nummer wird auch für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs (Neu oder Wiederzulassung) oder bei dem Fahrzeugwechsel benötigt.
Auch beim Wechsel des Wohnorts müssen Sie eine eVB-Nummer angeben, um Ihr Auto ummelden zu können.
Der Versicherungsnachweis in Form einer eVB wird außerdem benötigt, wenn der Fahrzeughalter wechselt.

Die eVB brau­chen Sie in folgenden Fällen:

  • die Neuzulassung eines Fahrzeug
  • den Fahrzeugwechsel
  • ein neues Kennzeichen wegen Wohnortwechsel
  • die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • das Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter

Eine eVB-Nummer benötigen Sie nicht nur, wenn das Auto an- oder ummeldet werden soll, sondern auch für die Zulassung anderer Fahrzeuge wie z.B. Anhänger und Motorräder.


Was brauchen Sie für die eVB-Nummer?

Um eine eVB-Nummer beantragen zu können, werden als wohl Informationen zu Ihrem zu versichernden Fahrzeug so auch persönliche Daten des Versicherungsnehmers also Ihnen bzw. – wenn abweichend – Daten des Fahrzeughalters benötigt.

Mit diesen Daten beantragen Sie die eVB:

  • der Name und die Anschrift des Versicherungsnehmers
  • das Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
  • die eventuell vom Versicherungsnehmer abweichende Halterdaten
  • die Informationen zur Fahrzeugart (z. B. Pkw, Motorrad)
  • die Gewünschte Kennzeichenart (Kurz bzw. Langzeit, Season)

Damit Sie alle abgefragten Details zu Ihrem Fahrzeug bereit haben, halten Sie am besten bei Gebrauchtwagen den Fahrzeugschein(Teil 1) und bei Neuwagen die COC Bescheinigung(vom Hersteller) parat.

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Wie lange ist so eine eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeit einer eVB-Nummer beträgt ab der Erstellung meistens 6 bis 24 Monate. Danach verfällt die Gültigkeit und sie kann und sollte nicht mehr für die Neuzulassung oder Ummeldung genutzt werden.

Bei evb-online.de ist die eVB Nummer ab Ausstellung 18 Monate gültig und 5 Tage nach Verwendung(Anmeldung) sollte eine Versicherung über unseren Vergleich gewählt werden.
Sie können Ihr Auto also auch zu einem späteren Zeitpunkt zulassen.

Jede eVB-Nummer kann nur ein einziges Mal zur Zulassung eines Fahrzeugs verwendet werden.
Nach der Verwendung verliert die elektronische Versicherungsbestätigung(eVB) ihre Gültigkeit.
Ab jetzt gilt das von der Zulassungsbehörde zugeteilte Nummernschild als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für jedes weitere Fahrzeug das zugelassen werden soll muss eine neue eVB-Nummer beantragt werden.


Kosten einer eVB-Nummer?

Die eVB selbst ist kostenlos hier auf evb-online24.de

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Gibt es die eVB-Nummer für alle Kennzeichen?

  • Saisonkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • rote Kennzeichen

Die eVB-Nummer für Saisonkennzeichen ist kostenlos.
Wer eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, erhält diese ebenfalls zunächst kostenfrei.

Rote Kennzeichen sind Autohändlern für Probe- und Überführungsfahrten vorbehalten.


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Darf ich mit der eVB-Nummer, ohne Kenn­zei­chen zur Zulassung fahren?

Sie haben ein gebrauchtes oder neues Auto gekauft und wollen es auf sich zulassen. Auch wenn Sie bereits die eVB-Nummer von online-evb24.de in der Tasche haben, dürfen Sie auf keinen Fall mit einem Pkw zur Zulassungsstelle fahren. Die Fahrt zur Zulassungsstelle ohne gültiges Kennzeichen also sichergestellten Versicherungsschutz ist verboten. Denn gesetzlich zulässig sind nur Fahrten, die folgende

Punkte erfüllen:

  • mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1))
  • Ein ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5))
  • Ein bestehender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1))

Ausnah­me­re­ge­lung für Wieder­zu­las­sungen (Gebrauchtwagen):

Hier hat der Gesetzgeber für bestimmte Zulassungsfahrten eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Voraussetzung dafür, dass die Fahrt mit einem ungestempelten Nummernschild stattfindet. Dieses erhält man, wenn die Zulassungsstelle die jeweiligen Schilder bereits früher zugeteilt hat und das Fahrzeug mittels eVB Nummer über den Nachweis verfügt, dass der Halter seine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Regelung tritt vor allem und nur dann in Kraft, wenn die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs(Gebrauchtwagen) erfolgen soll.

Es gilt auch: Die Fahrten

  • … müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
  • … müssen immer auf direktem Hin- und Rückweg erfolgen.
  • … müssen von den für dieses Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen erfasst sein (Auskunft erteilt der zuständige Kfz-Versicherer).
  • … dürfen erfolgen, wenn die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
  • … dürfen erfolgen, wenn die bisherigen, entsiegelten Kennzeichenschilder am Auto angebracht sind.
  • … sind regional beschränkt und dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks erfolgen.
  • … dürfen stattfinden, sofern der berechtigte Fahrer die gültigen Fahrzeugpapiere mitführt.
  • … sind nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.

Kann es bei der Zulas­sungs­stelle Probleme mit der eVB-Nummer geben?

Die Kfz-Zulassungsstellen haben Zugriff auf die Online-Datenbanken, in der die eVB Nummern gespeichert sind – sie können die von den Versicherungen übermittelten Daten allerdings nicht verändern.
Daher sollten Sie immer darauf achten, dass die Daten zu Halter bzw. Versicherungsnehmer korrekt sind und den Angaben im Personalausweis entsprechen.

So könnte es z.B. Probleme bei den Zulassungsstellen geben, wenn in Ihrem Personalausweis mehrere Vornamen aufgeführt sind, bei der elektronischen Versicherungsbestätigung aber ausschließlich Ihr Rufname zu lesen ist.

Muss ich denn persön­lich bei der Zulas­sungs­-Be­hörde erscheinen?

Damit die zuständige Zulassungsstelle Ihre eVB-Nummer akzeptiert, muss sie in jedem Fall auf den Namen des Fahrzeughalters ausgestellt sein.
Solange das der Fall ist, können Sie auch eine dritte Person mit der eVB Nummer und einer ausgestellten Vollmacht(Formschreiben bitte bei der Zulassungsstelle Downloaden) zur Zulassungsbehörde schicken.


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Wissens­wertes rund um die eVB-Nummer und den Versi­che­rungs­schutz

Benö­tigen Sie eine eVB Nummer beim wechseln der Kfz-Versi­che­rung?

Für einen jeden Fahrzeughalter wird für das zugehörige Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt die elektronische Ver­sicherungsbestätigungs­nummer(eVB) hinterlegt.
Sie belegt, dass der Kfz-Haftpflicht­versicherungs­schutz besteht und das Fahrzeug im Straßen­verkehr betrieben werden darf.

Sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ist keine neue eVB-Nummer notwendig. 
Die Änderung der dort hinterlegten Nummer übernimmt Ihr gewählter Versicherer.
Sobald der Versicherungs­wechsel erfolgreich durchgeführt ist und Ihr neuer Versicherer Ihre Kfz-Versicherung bestätigt hat, geht die Aktualisierung Ihrer Daten an das zugehörige Kraftfahrt-Bundesamt.

Benö­tige ich die eVB-Nummer, um meine Kasko­ver­si­che­rung abschließen zu können?

Nein das ist nicht der Fall.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Voll- oder Teilkasko für Ihr Fahrzeug abgeschlossen werden.

Mit diesen zusätzlichen „Paketen“ sichern Sie sich gegen Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, welche die einfache Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abdecken würde.

Bei den zusätzlichen Kaskoversicherungen handelt es sich allerdings um freiwillige Versicherungen. Diese sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Für die Kfz-Zulassungsbehörden und das zugehörige Kraftfahrt-Bundesamt, ist deswegen und ausschließlich, die ausgewählte gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit Ihrer eVB nachgewiesen werden muss, relevant.


Weiter stellen sich auch noch diese Fragen zur eVB-Nummer

Wo werden die Daten der eVB gespei­chert?

Das hiesige Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird ausschließlich betrieben von der GdV Dienstleistungs-GmbH (GdV DL), die eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) ist.
Die GdV DL führt die Online-Datenbanken, an die alle 430 Zulassungsstellen, über ca. 130 Kfz-Versicherungsunternehmen und das Kraftfahrt-Bundesamt über Schnittstellen angeschlossen sind.
Über dieses System werden im Durchschnitt 50.000 elektronische Versicherungsbestätigungen pro Tag ausgestellt und abgerufen.

Die eVB-Nummer gilt als das Paradebeispiel für die Digitalisierung von Prozessen sowie für die effektive Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen.
Das digitalisierte eVB-Verfahren schützt besser gegen Missbrauch und Fälschung als die Papier­ Nachweise in Form von Doppel­-bzw. Deckungs­karte.
Durch die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist dazu noch gewährleistet, dass die Zahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland extrem niedrig ist.
Der Anteil wird hier auf 0,001 Prozent aller Fahrzeuge geschätzt (das ist eines von 100.000 Fahrzeugen).
Bei den ca. 58 Millionen Autos, Motorrädern und Nutz­fahrzeugen, die 2019 in der Bundesrepublik zugelassen wurden, besaßen – statistisch gesehen – weniger als 573 Fahrzeuge nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungs­schutz.


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